Art.-Nr.8007

Fahrtenbuch
Wie muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch aussehen, um es beim Finanzamt geltend zu machen?
Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt.
Aus dem Wortlaut und aus dem Sinn und Zweck der Regelung folgt allerdings,
dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils
an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen:
eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten müssen
mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen.

Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch:
zeitnah,
in geschlossener Form geführt ist
und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende
erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt.

Inhaltliche Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs:
1. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss bei beruflichen Reisen grundsätzlich Angaben
-zu Datum,
-zum Reiseziel,
-zum aufgesuchten Kunden oder
-Geschäftspartner bzw. zum Gegenstand der dienstlichen Verrichtung
und zu dem bei Abschluss der Fahrt den erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs enthalten.
2. Mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise können
miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden,
wenn die einzeln aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner
im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden.
3. Der Übergang von der beruflichen Nutzung zur privaten Nutzung des Fahrzeugs
ist im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt
erreichten Gesamtkilometerstands zu dokumentieren.
4. Die erforderlichen Angaben müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen.
Ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig,
wenn der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben.

Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnden
Auswärtstätigkeiten reicht es z. B. aus, wenn angegeben wird,
welche Kunden an welchem Ort aufgesucht werden.
Angaben über die Reiseroute und zu den Entfernungen zwischen den Stationen
einer Auswärtstätigkeit sind nur bei größerer Differenz zwischen
direkter Entfernung und tatsächlicher Fahrtstrecke erforderlich.

Verkaufspreis: 0,60 EUR pro Stück incl. 19% MwSt


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